Methoden - Frauenarzt Dr. med. Wolfgang Vorhoff

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Methoden des Schwangerschaftsabbruches

Vor Beginn aller Methoden des Abbruches ist die Bestimmung der Blutgruppe der Mutter notwendig. Wird dies versäumt, kann es bei Frauen mit der Blutgruppe Rhesus negativ zur einer Antikörperbildung kommen, die alle späteren Schwangerschaften zu Höchstrisikoschwangerschaften macht oder sogar dazu führen kann, dass des Fetus abstirbt oder schwer krank zur Welt kommt. Um dies zu verhindern, wird allen Rhesus negativen Frauen im Rahmen des Abbruches eine Spritze mit Anti-D verabreicht. 

Medikamentöse Abtreibung

Der Wirkstoff Mifeproston (Handelsname: Mifegyne®) hebt die Wirkung des für den Erhalt der Schwangerschaft unentbehrlichen Gelbkörperhormons (Progesteron) auf.  Dadurch löst sich die Vorstufe des Mutterkuchens von der Gebärmutterwand ab. Die Folge ist, dass der Embryo nicht mehr mit Nährstoffen und Sauerstoff versorgt wird und daher meist innerhalb von 48 Stunden nach der Einnahme abstirbt. Selten kommt es alleine durch Mifeproston zur Ausstoßung des abgestorbenen Embryos mit dem Fruchtsack. Meistens muss dazu aber 2 Tage nach der Einnahme von Mifegyne® ein weiteres Medikament, ein sogenanntes Prostaglandin (meist der Wirkstoff Misoprostol) eingenommen werden. Dieses bewirkt eine Eröffnung des Muttermundes und ein Zusammenziehen (Kontraktion) des Gebärmuttermuskels. Dadurch kann es zu krampfartigen Unterbauchschmerzen kommen, die meist gut mit Schmerzmitteln behandelt werden können. Dieses Vorgehen beendet die Schwangerschaft in ca. 98% der Fälle. In wenigen Fällen muss dann doch eine chirurgische Abtreibung erfolgen. 

Zugelassen ist die Methode bis zum 63. Tag nach dem ersten Tag der letzten Regel, also bis zur 9. Schwangerschaftswoche

Ein bis zwei Wochen nach dem Abbruch muss eine Nachuntersuchung erfolgen, um zu klären, ob der Embryo mit dem Plazentagewebe tatsächlich vollständig ausgestoßen wurde. Ist dies nicht der Fall, kann eine zweite Medikamentengabe oder eine Ausschabung (oder Absaugung) nötig sein. 

Der Abbruch mit dieser Methode wird von der Frau bewusst über mehrere Tage und manchmal auch schmerzlich erlebt. Sie nimmt eigenverantwortlich auch das Medikament ein. Niemand "macht" den Abbruch für sie. Es treten meist mehr als periodenstarke Blutungen auf. Sehr starke Blutungen sind selten. Auswirkungen auf die spätere Fruchtbarkeit sind nicht bekannt.  

Chirurgische Abtreibung meist durch Absaugung

Diese Methode ist die häufigste Form der Abtreibung. Ca. 80% aller Abbrüche werden mit ihr durchgeführt. Sie wird bis zur 12. Woche nach Empfängnis angewandt. Sie kann in örtlicher Betäubung und auch in Vollnarkose durchgeführt werden. Der Muttermund wird mit eine Zange festgehalten und die Öffnung des Muttermundes dann mit schrittweise größer werdenden Metallstiften aufgedehnt. Dann wird mit einem ca. 1 cm dicken Röhrchen das ungeborene Kind mit dem anhängenden Gewebe mit kräftigem Sog abgesaugt. Eine Ultraschallkontrolle zeigt dann, ob Gewebereste zurückgeblieben sind. Diese müssen dann mit einer zweiten Absaugung oder einer Curette entfernt werden. Die Methode ist für das Gebärmutterinnere sehr schonend, Verletzungen sind sehr selten. Seltener angewandt wird die Methode mit einer sogenannten Curette. Das ist ein starres Metallinstrument, welches am Ende wie eine Art Löffel ohne Boden geformt ist. Diese Form des Abbruches dauert länger und ist schmerzhafter als mit der Absaugmethode, weshalb sie, wenn überhaupt angewandt, meist in Vollnarkose durchgeführt wird. In sehr seltenen Fällen wird zum Entfernen des Kindes auch eine sog. Abortfasszange gebraucht, mit der der Embryo gefasst und aus der Gebärmutter gezogen wird. 

Bei der Absaugmethode in örtlicher Betäubung werden zu Beginn mehrere Stiche mit einem Betäubungsmittel in den Gebärmutterhals gesetzt. Diese können verspürt werden. Das weitere Vorgehen wird wach erlebt, so dass die Frau die Kontrolle über ihren Körper behält und den Eingriff bewusst miterleben kann. Nach Entleerung der Gebämutterhöhle können krampfartige Schmerzen auftreten, weil sich die nunmehr leere Gebärmutter zusammenzieht. Die nachfolgende Blutung ist meist nicht besonders stark und die Frauen können nach einer kurzen Überwachungsphase nach Hause gehen.  In Vollnarkose kann der Abbruch ebenfalls durchgeführt werden, hierbei werden Bewusstsein und Schmerzempfinden ausgeschaltet. Manche Frauen empfinden das als Vorteil, weil sie die Kontrolle über den Eingriff an den Arzt abgeben können und diesen nicht bewusst miterleben. 

Ein bis zwei Wochen nach dem Abbruch muss eine Nachuntersuchung erfolgen, um zu klären, ob der Embryo mit dem Plazentagewebe tatsächlich vollständig entfernt wurde. Ist dies nicht der Fall, kann eine zweite Ausschabung (oder Absaugung) nötig sein. 

Psychische Folgen eines Abbruches treten entgegen mancher Behauptungen nur sehr selten auf. Wichtig ist dabei, dass die Frau den Abbruch sich vorher gut überlegt hat, er nicht durch Druck von außen vorgenommen wird und sie nicht stigmatisiert wird.

Die Kosten des Abbruches betragen je nach Methode und durchführendem Arzt zwischen 300 bis 600 €. Sie werden von den Krankenkassen bei Abbrüchen ohne kriminologische oder medizinische Indikation normalerweise nicht übernommen. Nur bei besonderer Bedürftigkeit können die Krankenkassen die Kosten erstatten. Hier hilft Ihnen die Beratungsstelle!

"Als bedürftig werden vom 1. Juli 2018 bis 30. Juni 2019 Frauen angesehen, deren verfügbares persönliches Einkommen 1.179 Euro im Monat nicht übersteigt und denen auch persönlich kein kurzfristig verwertbares Vermögen zur Verfügung steht. Diese Einkommensgrenze, die an den Rentenwert der gesetzlichen Rentenversicherung gekoppelt ist, erhöht sich für jedes im Haus der Frau lebende minderjährige Kind um 279 Euro. Eine weitere Erhöhung bis maximal 345 Euro ist möglich, wenn die Kosten der Unterkunft 345 Euro übersteigen." (Quelle: Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend)

Aktuelle Daten zur Kostenerstattung finden Sie hier: 


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