Ablauf - Frauenarzt Dr. med. Wolfgang Vorhoff

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Ablauf

Verhütung > Schwangerschaftsabbruch
Die Feststellung einer ungewollt eingetretenen Schwangerschaft bedeutet immer einen Schock für die betroffene Frau. Bei aller zunächst einsetzenden Panik sollte sich jede Frau aber bewusst sein, dass sie genug Zeit hat, alles gründlich zu durchdenken. Meist wird die Schwangerschaft schon sehr früh von der Frau bemerkt und da ein Schwangerschaftsabbruch in Deutschland bis zur 12. Woche nach der Empfängnis (also ca 14. Wochen nach Beginn der letzten Regel) straffrei bleibt, ist wirklich genügend Zeit, eine so schwerwiegende Entscheidung treffen zu können. 

Der erste Weg führt zum Arzt, meist dem Frauenarzt. Termine sind dort im Falle einer ungeplanten Schwangerschaft meist sehr schnell zu bekommen. Dort wird die Schwangerschaft dann zweifelsfrei festgestellt, wenn die Blutgruppe nicht bekannt ist, wird eine Blutabnahme mit Bestimmung der Blutgruppe veranlasst und ein erstes Beratungsgespräch geführt; dies bezahlt alles die gesetzliche Krankenversicherung. Bereits hier bekommt die Schwangere alle Informationen, die sie braucht. Es wird über die spezielle Situation der Frau gesprochen, gesetzliche Regeln werden erläutert und die Adressen der staatlich anerkannten Beratungstellen an die Schwangere weitergegeben. Häufig werden auch direkt Adressen von Abtreibungsärzten und -kliniken an die Schwangere gegeben, meist sind es Ärzte oder Kliniken, mit denen die/der jeweilige Frauenärztin/arzt gute Erfahrungen mit der Behandlungsqualität gemacht hat. Hierbei können Sie "Ihrem" Frauenarzt im Gegensatz zu dem Bild vom korrupten Arzt, welches die Medien in den letzten Jahren verbreiten, voll vertrauen. Da der Frauenarzt die Patientin nach einem Abbruch wieder zur Nachsorge sieht, kennt er die Behandlungsqualität der den Abbruch durchführenden Ärzte aus langjähriger eigener Anschauung sehr genau. 

Der nächste Weg führt in die Beratungsstelle. Die ist zwar zwingende Voraussetzung eines straflosen Schwangerschaftsabbruches, sollte aber nicht als gezwungene Veranstaltung angesehen werden. Sie bietet die große Chance, sich auch über finanzielle Hilfen, rechtliche Belange und alle mit einem Schwangerschaftskonflikt einhergehenden Fragen beraten zu lassen. 

Gehen Sie da nicht unvorbereitet hin, schreiben Sie sich vorher alle Fragen, die Sie bewegen auf! Nutzen Sie die Chance, die Ihnen die Beratungsstelle bietet! 

Wenn die Patientin sich nach der Beratung in ihrer Lebenssituation weiterhin außerstande sieht, das Kind auszutragen, so wird sie den schweren Entschluss zur Beendigung des Lebens des Ungeborenen und damit zum Schwangerschaftsabbruch treffen. Nun muss die Schwangere mit der Einrichtung, welche den Schwangerschaftsabbruch durchführen soll, Kontakt aufnehmen und einen Termin zur Beratung und Untersuchung sowie dann zum Abbruch vereinbaren. Zu diesem Temin benötigt sie: 

Einen Überweisungsschein vom die Schwangerschaft feststellenden Frauenarzt mit Angabe des Schwangerschaftsalters oder ein Ultraschallbild, aus dem dies hervorgeht
Den Blutgruppenbefund (Frauen, die schon Kinder haben, können den alten Mutterpass nehmen)
Beratungsschein der staatlich anerkannten Beratungsstelle nach §219 StGB
Versichertenkarte
Bargeld für die Bezahlung des Abbruches oder die Kostenübernahmebescheinigung der Kranken- oder Sozialhilfekasse

Sollte eine Frau weder vom Frauenarzt noch von der Beratungsstelle Adressen von Einrichtungen bekommen haben, welche Abbrüche durchführen, so kann sie diese beim Gesundheitsamt bekommen. Alternativ ist das auch über die Krankenkasse möglich. 
Ein weiterer, aber fast immer unnötiger Weg geht über das Internet. Hier kann man in den Suchmaschinen nur entsprechende Suchwörter wie z.B. Abtreibung, Klinik, Deutschland oder EU eingeben, dann sollte man das gewünschte finden können.

Ich persönlich halte die Empfehlung des Frauenarztes für das Sinnvollste.  

Nach dem Abbruch ist eine Nachuntersuchung beim Frauenarzt dringend ratsam, um verbleibenes Restgewebe sicher feststellen und ggf entfernen zu können. Diese soll 1 bis 2 Wochen nach dem Eingriff stattfinden. Hierbei wird dann auch nochmals das Verhütungskonzept besprochen, damit ein solches für die Frau schlimmes Ereignis sich möglichst nicht wiederholt. 






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